Delegiertenversammlung 2012

FAQ : Ihre häufigsten Fragen

Wie lange dauert die Frist, bis die Freizügigkeitsleistungen an die Auffangeinrichtung überwiesen werden?

6 Monate nach dem Austrittsdatum.

Wie lässt sich die Differenz zwischen der Summe der Beitragszahlungen gemäss Vorsorgeausweis und derjenigen gemäss Austrittsabrechnung (Beiträge ohne Aussicht auf Rückzahlung) erklären?

Die Beitragszahlungen setzen sich aus „Sparbeiträgen“, „Risikobeiträgen“ und „administrativen Kosten“ zusammen. Die Risikobeiträge und administrativen Kosten gehen verloren.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden, das Altersguthaben in Kapitalform (anstatt in Rentenform) zu beziehen?

1 Jahr vor dem effektiven Altersrücktritt.

Auf welchen Betrag hat man bei definitiver Ausreise ins Ausland Anspruch?

Versicherte Mitglieder, welche die Schweiz definitiv verlassen, um in einen EU-Mitgliedstaat (plus Island und Norwegen) zu ziehen, können nicht mehr die gesamte Freizügigkeitsleistung bar beziehen, wenn sie im neuen Land einer obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt sind (z.B. die Sécurité sociale in Frankreich). Nur der überobligatorische Anteil der Freizügigkeitsleistung kann noch bar ausgezahlt werden, während das BVG-Minimum auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen wird. Dieser Minimalbetrag geht jedoch nicht verloren; der Inhaber des Freizügigkeitskontos kann sein ganzes Vorsorgeguthaben frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Rentenalter als Barauszahlung anfordern.

Versicherte Mitglieder, welche die Schweiz definitiv verlassen, um sich in einem Land ausserhalb der Europäischen Union niederzulassen, können ihr gesamtes Freizügigkeitsguthaben als Barauszahlung anfordern.

Welches sind die Formalitäten für eine Barauszahlung bei definitiver Ausreise ins Ausland?

Grenzgänger:
Eine Bestätigung der Annullierung des Grenzbewohnerausweises sowie eine Aufenthaltsbestätigung

Ausländer:
Eine Bestätigung der Annullierung der Aufenthaltsbewilligung sowie eine Niederlassungsbewilligung am neuen Wohnsitz.

Schweizer Bürger:
Eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle und eine Aufenthaltsbewilligung am neuen Wohnsitz.

Wie hoch ist der maximale Vorbezug, wie häufig sind Vorbezüge möglich, und wie lange ist die Frist bis zum Erhalt der beantragten Summe?

Der Mindestbetrag für einen Vorbezug ist CHF 20'000. Vorbezüge sind alle fünf Jahre möglich. Die Beträge werden innerhalb einer Woche nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen überwiesen.

Wie wird ein Vorbezug beantragt? Vorgehen und erforderliche Dokumente?

Die versicherte Person erhält auf ihren Antrag hin ein Schreiben, welches den höchstmöglichen Vorbezug angibt. Im Weiteren erhält sie ein Formular, welches der Stiftung ausgefüllt mit folgenden Dokumenten zu retournieren ist:

In jedem Fall obligatorisch:
  • Auszug aus dem Grundbuch oder Projekt des Verkaufsvertrags
  • Für Personen, die weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist eine Zivilstandsbestätigung erforderlich (bei der Heimatgemeinde einzuholen).

Fallgemäss:
  • Hypothekarvertrag + aktueller Stand der Schuld (bei Amortisierung einer Hypothekarschuld)
  • Reglement der Wohnbaugenossenschaft (Erwerb von Anteilscheinen)
  • Kostenvoranschlag (bei Umbau der Wohnräume)
  • Bestätigung der Steuerbehörde (Formular 21)

Wie hoch ist die mögliche Einkaufssumme? Vorgehen?

Die versicherte Person muss der Stiftung das Formular „Maximale Einkaufssumme“ (auch auf der Webseite www.copre.ch erhältlich) ausgefüllt zustellen. Copré teilt ihr umgehend die im laufenden Jahr mögliche Einkaufssumme mit.

Welche Folgen hat der Tod eines der beiden Partners, die in freier Lebensgemeinschaft gelebt haben?

1) Sofern es erwiesen ist, dass die freien Lebensgefährten vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters eine der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft entsprechende Lebensgemeinschaft geführt haben, hat die überlebende Person auf eine Rente für überlebende Lebensgefährten Anspruch. Nachstehender Abs. 2 ist vorbehalten.

2) Der überlebende freie Lebensgefährte:

  • muss de facto die Bedingungen der Ehe im Sinn des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) bzw. der Partnerschaft gemäss Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) erfüllen;
  • darf keine Hinterlassenenrente oder entsprechende Kapitalleistung von einer anderen Vorsorgeeinrichtung beziehen;
  • muss entweder während der fünf letzten Jahre vor dem Todesfall eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft mit der versicherten Person geführt haben oder für den Unterhalt von mindestens einem gemeinsam unterhaltenen Kind aufkommen.

Im übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie für die Rente für den überlebenden Ehegatten, unter folgenden Vorbehalten:

  • Eine Begünstigung des überlebenden freien Lebensgefährten im Verhältnis zum überlebenden Ehegatten oder dem überlebenden eingetragenen Partner ist nicht zulässig;
  • Die Rente für den überlebenden freien Lebensgefährten wird nicht der Preisentwicklung angepasst;
  • Der Anspruch auf eine Rente für überlebende Lebensgefährten erlischt endgültig bei Tod, Heirat, eingetragener Partnerschaft oder neuer Lebensgemeinschaft, die einer Ehe gleichzusetzen ist, vor Erreichen des Alters 45;
  • Eine einmalige Abfindung oder eine Wiederaufnahme der Rentenzahlung für freie Lebensgefährten ist ausgeschlossen.

3)Die Rente für freie Lebensgefährten ist nur versichert, wenn sie im Vorsorgeplan vorgesehen ist.